Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Christopher Odenkirchen (matchmaker.hr), Ravensberger Str. 21, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler (nachfolgend „Anbieter") und seinen Kunden über die Nutzung der Software-Plattform matchmaker.hr.
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, insbesondere Personalberatungen, Recruiting-Dienstleister und Executive-Search-Firmen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen.
§ 2 Vertragsgegenstand
Der Anbieter stellt dem Kunden eine cloudbasierte Software-Plattform (SaaS) zur Verfügung. Die Plattform setzt auf die bereits vorhandenen Systeme des Kunden auf und automatisiert darüber wiederkehrende Schritte des Vermittlungsprozesses KI-gestützt. Sie ersetzt die angebundenen Systeme nicht.
Der Leistungsumfang umfasst insbesondere:
- Multi-Agenten-System aus vier aufeinander aufbauenden Schritten: Profiling Agent (Auslesen von Lebensläufen, Erstellung strukturierter Qualifikationsprofile, Erkennen fehlender Angaben), Market Agent (fortlaufende Identifikation offener Stellen aus öffentlich zugänglichen Quellen), Matching Agent (semantische Bewertung der Passung mit nachvollziehbarer Begründung) und Outreach Agent (Recherche der Ansprechpartner, Erstellung individueller Anschreiben).
- Anbindung der Systeme des Kunden – Bewerbersoftware, Mailkonto, Telefonie und Microsoft Teams – an einer gemeinsamen Oberfläche.
- Kommunikation aus dem Vorgang heraus: Versand von Nachrichten über das Mailkonto des Kunden, Anrufe über den Browser, Anlage von Teams-Terminen.
- Auswertung von Gesprächstranskripten zu Vorschlägen für das Kandidatenprofil.
- Hosting von Kandidatenprofilen, Vakanzen und Protokollen auf Servern innerhalb der Europäischen Union.
Die Plattform wird fortlaufend weiterentwickelt. Der Anbieter ist berechtigt, den Funktionsumfang zu erweitern und einzelne Funktionen zu ändern, solange der vertraglich geschuldete Kern der Leistung erhalten bleibt.
§ 3 Freigabe durch den Kunden (Human-in-the-Loop)
Die Plattform bereitet vor, entscheidet aber nicht. Einer ausdrücklichen Freigabe durch den Kunden bedürfen insbesondere:
- der Versand jeder Nachricht an Kandidaten oder Unternehmen,
- jede Änderung eines Kandidatenprofils aus einer Gesprächsauswertung,
- jeder Wechsel des Vermittlungsstatus.
Eine ausschließlich automatisierte Entscheidung im Sinne des Art. 22 DSGVO findet nicht statt. Freigaben werden mit Zeitpunkt und handelnder Person protokolliert.
§ 4 Vertragsschluss
Der Vertrag kommt durch die Registrierung des Kunden und die Bestätigung durch den Anbieter zustande, alternativ durch ein individuelles Angebot und dessen Annahme.
§ 5 Lizenzmodell und Preise
Es gilt die jeweils aktuelle Preisübersicht auf der Website:
- Enterprise Lizenz: monatliche Lizenz zu einem einheitlichen Preis – ohne Staffelung nach der Größe des Talent-Pools – einschließlich der inbegriffenen Mitarbeiter-Lizenzen, des Hostings und des vollständigen Multi-Agenten-Systems.
- Zusätzliche Mitarbeiter-Lizenzen: Erweiterung der Enterprise Lizenz je zusätzlicher Lizenz und Monat.
- Bring Your Own Key: Die KI-Funktionen laufen über den eigenen API-Schlüssel des Kunden bei Anthropic oder OpenAI; ohne hinterlegten Schlüssel stehen sie nicht zur Verfügung. Die Abrechnung der KI-Nutzung erfolgt unmittelbar zwischen dem Kunden und dem KI-Anbieter; der Anbieter erhebt hierauf keine Aufschläge und übernimmt keine Verantwortung für die Konditionen des Drittanbieters. Ein kostenloser Funktionsumfang ist damit nicht verbunden.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Abrechnung erfolgt monatlich im Voraus.
§ 6 Anbindung der Systeme des Kunden
Die Anbindung von Bewerbersoftware, Mailkonto, Telefonie und Microsoft Teams setzt voraus, dass der Kunde über die erforderlichen Lizenzen und Zugänge verfügt und dem Anbieter die notwendigen Berechtigungen erteilt. Der Kunde bleibt für seine Verträge mit den Anbietern dieser Systeme verantwortlich.
Der Anbieter schuldet keine bestimmte Schnittstelle eines Drittanbieters. Ändert oder beendet ein Drittanbieter seine Schnittstelle, kann die betroffene Anbindung entfallen; der Anbieter wird den Kunden darüber unverzüglich informieren. Ein Wechsel der Bewerbersoftware durch den Kunden erfordert eine neue Anbindung, die gesondert zu vereinbaren ist.
§ 7 Pflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich insbesondere:
- die Plattform nur im Rahmen der geltenden Gesetze zu nutzen, insbesondere des Datenschutzrechts (DSGVO) und des Wettbewerbsrechts (UWG) bei der Kontaktaufnahme mit Kandidaten und Unternehmen;
- für die in der Plattform verarbeiteten Kandidaten- und Kontaktdaten als datenschutzrechtlich Verantwortlicher die erforderlichen Rechtsgrundlagen sicherzustellen;
- bei Daten, die aus öffentlich zugänglichen Quellen erhoben werden – insbesondere Ansprechpartner aus Handelsregister, Impressum, Jobportalen und Karriereseiten – der Informationspflicht nach Art. 14 DSGVO nachzukommen;
- vor der Transkription eines Gesprächs sicherzustellen, dass hierfür eine Rechtsgrundlage besteht und alle Teilnehmenden zuvor informiert wurden;
- Zugangsdaten geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben;
- durch die KI vorbereitete Inhalte vor der Freigabe auf Richtigkeit und Rechtmäßigkeit zu prüfen.
§ 8 Verfügbarkeit
Der Anbieter gewährleistet eine Verfügbarkeit der Plattform von 99 % im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind angekündigte Wartungsfenster sowie Störungen, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen. Dazu zählen insbesondere Ausfälle der Netzinfrastruktur, des KI-Anbieters sowie der vom Kunden angebundenen Systeme – Bewerbersoftware, Mailkonto, Telefonie und Microsoft Teams.
§ 9 Funktionen im Beta-Stadium
Einzelne Funktionen werden als Beta gekennzeichnet und dienen der Erprobung. Für sie besteht kein Anspruch auf Verfügbarkeit, Vollständigkeit oder Fehlerfreiheit; sie können jederzeit geändert oder eingestellt werden. Eine Gewährleistung wird für diese Funktionen nicht übernommen. Die Freigabepflichten nach § 3 gelten auch für Beta-Funktionen.
§ 10 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO.
Speicherung und Hosting erfolgen ausschließlich auf Servern innerhalb der Europäischen Union. Für die KI-Funktionen ruft die Plattform den vom Kunden gewählten KI-Anbieter (Anthropic oder OpenAI) mit dem Schlüssel des Kunden auf; das Vertragsverhältnis über die KI-Nutzung einschließlich der Garantien für eine Übermittlung in ein Drittland besteht unmittelbar zwischen dem Kunden und dem KI-Anbieter. Für Matching, Anschreiben und Exposé werden Name, Kontaktdaten und Arbeitgeber zuvor entfernt. Einzelheiten – auch zu den Ausnahmen beim Auslesen von Lebensläufen und bei Gesprächstranskripten – regeln die Datenschutzerklärung und der Auftragsverarbeitungsvertrag.
Führend für Löschfristen ist die angebundene Bewerbersoftware des Kunden: Wird dort ein Kandidat gelöscht, löscht die Plattform das zugehörige Profil samt verknüpfter Daten beim nächsten Abgleich.
§ 11 Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Die durch die Plattform erstellten Analysen, Bewertungen, Auswertungen und Textvorschläge sind Entscheidungsunterstützung. KI-Ergebnisse können unvollständig oder unzutreffend sein; die fachliche Prüfung und die finale Entscheidung obliegen dem Kunden. Für Vermittlungserfolge wird keine Gewähr übernommen.
§ 12 Laufzeit und Kündigung
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien monatlich zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums gekündigt werden. Eine Mindestlaufzeit besteht nicht. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Nach Vertragsende stellt der Anbieter die Kundendaten für einen Zeitraum von 30 Tagen zum Export bereit und löscht sie anschließend.
§ 13 Änderungen dieser Bedingungen
Der Anbieter kann diese Bedingungen mit einer Frist von sechs Wochen zum Monatsende ändern. Die Änderungen werden dem Kunden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, gelten die Änderungen als angenommen; auf diese Wirkung wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Im Fall des Widerspruchs kann jede Partei den Vertrag zum Wirksamwerden der Änderung kündigen.
§ 14 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Anbieters. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.